Jeder kennt wohl die Geschichte von Don Quijote Kampf gegen Windmühlen? Na jedenfalls im Ansatz. 😉 Aber was musste ich am Donnerstag in der Lausitzer Rundschau lesen: Sonnewalde droht Zwangsenteignung.
Die Stadt Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) kämpft seit gut 3 Jahren gegen das Aufstellen von zwei WEA in unmittelbarer Umgebung der Ortschaft und legt sich sogar mit dem Investor Umweltgerechte Kraftanlagen Standortentwicklungs GmbH & Co. KG (UKA) und dem Landesumweltamt Brandenburg an. Dabei räumt die Stadt ein, sich nicht gegen alternative Energiegewinnung zu stellen und macht sogar einen Kompromissvorschlag, die Anlagen auf den „Gahroer Bergen“ aufstellen zu lassen. Im Streit geht es um die Trasse, die den erzeugten Strom der Windenergieanlagen zum Einspeisepunkt ins regionale Netz übertragen soll. Diese würde dann auch auf Gemeindeland der Stadt Sonnewalde verlaufen.
Die UKA beharrt aber darauf, die Anlage am geplanten Ort bauen zu können und stellte im vergangenen Sommer beim Landesumweltamt einen Antrag auf „Zwangsenteignung“. Die Karten sehen für den Projektentwickler nicht schlecht aus. Für die Sonnewalder Stadtverordneten ein Grund, ernsthafte Zweifel am Demokratieverständnis auf Landesebene zu hegen.
Das ist ja mal ein interessanter Fall, auf was sich Gemeinden einstellen müssen, wenn sie sich gegen das Aufstellen von Windrädern in unmittelbarer Ortsumgebung entscheiden. Insbesondere, wenn das Land Brandenburg und der Investor tatsächlich damit durchkommen. Ein Grund mehr, die Volksinitiative mit einer Unterschrift zu unterstützen. Es fehlen nämlich immer noch rund 9.000 von 20.000 Unterschriften.
In einem weiteren Artikel in der LR ist zu lesen, dass das Amt Unterspreewald, zu der auch die Gemeinde Lübben gehört, in der nächsten Zeit einen neuen Flächennutzungsplan für die Windkraft und Photovoltaik auflegen möchte. Hoffentlich werden dabei Bedenken und Einwände der Bürger und Gemeinden auch ernst genommen. Denn solche Anlagen haben nach wie vor in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nichts zu suchen!
Wichtig bei der neuen Planung erscheint vor allem, dass bestimmte Landstriche von der Windkraft- und Photovoltaik-Nutzung ausgeschlossen werden können, wenn sachliche Gründe dagegen stehen. Kleine denkt beispielsweise an Schlepzig und seine Lage im Biosphärenreservat. Ein anderes Thema sei der Wald, der mittlerweile von der Nutzung durch Windenergie nicht mehr ausgeschlossen sei.